BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
Inkrafttreten am 28. Juni 2025

Die nachfolgenden Infos und Empfehlungen sind für kleine Webseiten (keine Online-Shops) gedacht, die ca. Rubriken/Seiten umfassen. 

Disclaimer / Haftungsausschluss

Keine Rechtsberatung

Die nachfolgend bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als solche ausgelegt werden. Für rechtliche Fragen oder Entscheidungen konsultiere bitte einen qualifizierten Anwalt oder eine andere entsprechend ausgebildete Fachperson. Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Externe Links

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Haftungsausschluss

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BFSG-Grundlagen

Das BFSG wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter fallen u.a. der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, aber auch Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie des    European Accessibility Act (EAA) gesetzlich durch. Diese Regulierungen basieren auf den    Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

ACHTUNG: Hierunter fallen sehr wahrscheinlich auch Online-Terminbuchungen, Abonnements oder andere Interaktionsmöglichkeiten!

BFSG-Ausnahmen

Ausnahmen gelten teilweise für Unternehmen, die ...

... ausschließlich B2B-Geschäfte tätigen und ihre Produkte und Dienstleistungen nicht (auch) an Endverbraucher verkaufen; dies muss klar ersichtlich sein!

... weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft

... ihre Website bzw. ihren Online-Shop nach dem 28. Juni 2025 komplett nicht mehr überarbeiten oder aktualisieren. Der ganze Shop bzw. die ganze Webseite muss dann als eine Art Archiv unverändert ruhen, nicht nur einzelne Rubriken, Bereiche oder Beiträge!

Check: Ist mein Unternehmen BFSG-pflichtig?

Die nachfolgenden Checks sind natürlich nicht rechtlich bindend und verstehen sich als Einschätzung.

BFSG-Prüf-Tools (Auswahl):
Wie barrierefrei bzw. barrierearm ist meine Website?

Die folgenden Tools (außer Generator) stellen eine Auswahl dar. Es gibt sie als Browsererweiterungen für Chrome, die meistens auch für Firefox und  Edge. Die Ergebnisse sind nicht rechtsverbindlich. Sie geben aber konkrete Hilfestellungen und vermitteln einen Überblick, auch über den Arbeitsumfang.

WAVE

  • Buttons, Links ("Errors")
  • Kontrast ("Contrast Errors")
  • Warnungen ("Alerts")
  • Merkmale ("Features")
  • Struktur ("Structural Elements")
  • ARIA ("ARIA" = "Accessible Rich Internet Applications") 

Lighthouse

  • Technik
  • Inhalte (Content)
  • Kontraste
  • Bedienbarkeit
  • Interaktivität (u. a. Formulare, Buttons)
  • Performance

Silktide Accessibility Checker

  • Screenreader inklusive
  • Simulation Farbenblindheit
  • Simulation Legasthenie
  • Visueller Alt-Text-Check
  • und viele weitere Funktionen
  • kostenfrei
  • bin begeistert!

Siteimprove Accessibility Checker

  • Technische Konformität (HTML, ARIA, JavaScript)
  • Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen (Navigation, Kontraste, alternative Inhalte)
  • Einhaltung von Standards (WCAG 2.1 A/AA/AAA)

axe DevTools - Web Accessibility Testing


  • Semantische Struktur
  • Alternative Inhalte
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Farb- und Kontrastprüfung
  • Interaktive Elemente
  • ARIA-Attribute und dynamische Inhalte
  • Benutzerfreundlichkeit
  • Einhaltung von Standards
  • Intuitive Problembehebung

Barrierefreiheitserklärungs-Generator

mit dem eRecht24-Generator kostenlos erstellen lassen:

  • Barrierefreiheitserklärung 
  • Feedbackmechanismus
  • Hinweis auf die Schlichtungsstelle

Die 3 Stufen des Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) für Webdesign und Webentwicklung

Webaim (WAVE) schreibt: "Die meisten Websites sollten Konformität mit Level AA anstreben. ... Nur sehr wenige Websites können eine vollständige Konformität mit Level AAA für sich beanspruchen – nicht einmal webaim.org oder die WCAG-Website selbst! ..."


  • Stufe A:
    Grundvoraussetzung, um auf Webinhalte zugreifen und diese verwenden zu können

  • Stufe AA:
    Stufe A + allgemeine Zugänglichkeit und Beseitigung wesentlicher Hindernisse beim Zugriff auf Inhalte 

  • Stufe AAA:
    Stufen A, AA + weitere Verbesserungen und Erweiterungen der Web-Zugänglichkeit für einige Benutzer mit Behinderungen

Die Stufen sind kumulativ. Um die Konformität mit Stufe AA zu beanspruchen, muss eine Website alle Kriterien der Stufen A und AA erfüllen. Ebenso bedeutet Konformität mit Stufe AAA, dass auch die Kriterien der Stufen A und AA erfüllt wurden.

WCAG-Standards A, AA, AAA

   WCAG-Checkliste

Es gibt über 450 (!) Hinweise und Fehler, die auf     https://www.w3.org/WAI/WCAG21/Techniques/#failures aufgeführt und detailliert beschrieben sind. 

Auch PDF-Dateien müssen barrierefrei werden!

Mehr demnächst ...


BFSG-Checklisten "Webdesign"

Auch die nachfolgenden Checklisten und Erklärungsvideos sind nicht rechtlich bindend!

Checkliste für barrierefreies = barrierearmes Webdesign

Die nachfolgende Checkliste hat ChatGPT auf Basis der meisten PDF-Checklisten des Landeskompetenzzentrums Barrierefreies IT Hessen (siehe oben) erstellt.


1. HTML-Struktur

  • Validität des HTML-Codes

    • Verwenden Sie einen HTML-Validator (z. B. den W3C Validator), um sicherzustellen, dass Ihr HTML-Code fehlerfrei ist.
    • Achten Sie auf geschlossene Tags und eine korrekte Syntax.
  • Semantische Auszeichnung

    • Verwenden Sie semantische HTML-Tags wie <header>, <main>, <footer>, <section>, um die Struktur der Seite klar zu definieren.
    • Vermeiden Sie rein optische Gestaltung mit <div> oder <span>.
  • Überschriften-Hierarchie

    • Beginnen Sie mit einer einzigen <h1>-Überschrift pro Seite.
    • Verwenden Sie nachfolgende <h2> bis <h6> in hierarchischer Reihenfolge.
    • Beispiel:
      html
      <h1>Hauptüberschrift</h1>
      <h2>Unterüberschrift</h2>
      <h3>Weitere Details</h3>

2. Kontraste und Farben

  • Farbkontrast überprüfen

    • Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund muss den WCAG-Standards entsprechen:
      • Normaler Text: mindestens 4.5:1.
      • Großer Text (>18pt oder >14pt fett): mindestens 3:1.
    • Nutzen Sie Tools wie den Contrast Checker.
  • Farben nicht allein zur Informationsvermittlung verwenden

    • Ergänzen Sie farbliche Hinweise durch Text oder Symbole.
    • Beispiel:
      html
      <p><span style="color:red;">* Pflichtfeld</span> Bitte ausfüllen.</p>

3. Bilder und Grafiken

  • Alternativtexte für Bilder

    • Verwenden Sie das alt-Attribut, um Bilder zu beschreiben.
    • Beispiel für inhaltlich relevante Bilder:
      html
      <img src="beispiel.jpg" alt="Blick auf die Berge im Sonnenuntergang">
    • Dekorative Bilder sollten ein leeres alt haben:
      html
      <img src="linie.jpg" alt="">
  • Komplexe Grafiken

    • Stellen Sie für Diagramme oder Infografiken eine ausführliche Beschreibung bereit, z. B. als Text oder Link zu einer erklärenden Seite.

4. Seitentitel

  • Eindeutiger und beschreibender Titel
    • Der Seitentitel sollte den Inhalt der Seite zusammenfassen und in der <title>-Tag stehen.
    • Beispiel:
      html
      <title>Kontakt – Beispiel GmbH</title>

5. Überschriften

  • Logische und strukturierte Überschriften
    • Nutzen Sie Überschriften nicht nur für optische Zwecke. Jede Überschrift sollte den Inhalt sinnvoll gliedern.
    • Vermeiden Sie Überschriften-Sprünge (z. B. von <h1> zu <h3>).

6. Links

  • Eindeutige Linktexte

    • Vermeiden Sie generische Texte wie „Hier klicken“. Der Linktext sollte den Zweck des Links beschreiben.
    • Beispiel:
      html
      <a href="kontakt.html">Kontaktformular</a>
  • Links visuell hervorheben

    • Links sollten sich durch Unterstreichung oder eine andere visuelle Eigenschaft von normalem Text unterscheiden.
    • CSS-Beispiel:
      css
      a {
      text-decoration: underline;
      color: blue;
      }

7. Videos

  • Untertitel und Transkripte

    • Stellen Sie Untertitel für Videos bereit.
    • Ergänzen Sie ein vollständiges Transkript, wenn das Video Informationen enthält, die nur über Ton vermittelt werden.
  • Audiodeskriptionen

    • Fügen Sie bei Bedarf Audiodeskriptionen für visuelle Inhalte hinzu.
  • Bedienelemente

    • Videos sollten steuerbare Elemente wie Play/Pause enthalten. Diese müssen über die Tastatur zugänglich sein.
    • Beispiel:
      html
      <video controls>
      <source src="video.mp4" type="video/mp4">
      Ihr Browser unterstützt das Video-Tag nicht.
      </video>

8. PDF-Dokumente

  • Strukturierte Dokumente erstellen

    • Nutzen Sie Tags in PDF-Dokumenten, um Inhalte strukturiert darzustellen.
    • Fügen Sie Lesezeichen, Überschriften und Alternativtexte für Bilder hinzu.
  • Prüfung auf Barrierefreiheit

    • Verwenden Sie Tools wie den Adobe Acrobat Accessibility Checker, um sicherzustellen, dass die PDFs barrierefrei sind.

Konkrete Handlungs-Empfehlungen zur BFSG-Umsetzung einer Website


BFSG-Pflicht: ja oder nein?

Von einem Experten einschätzen lassen, ob eine BFSG-Pflicht besteht oder nicht:

  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Wirtschaftsrecht
  • Zuständige Behörde wie Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer (z. B. Gewerbeaufsicht), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern
  • Barrierefreiheitsexperten oder Beratungsstellen, z. B. Deutscher Behindertenrat (DBR) oder Inklusionsämter

ACHTUNG: Eine absolut bindende Rechtsauskunft darüber, ob ein Unternehmen verpflichtet ist, die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umzusetzen, kann nur (auf Antrag) eine Aufsichtsbehörde geben oder die Entscheidung wird in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren getroffen!

Wenn Sie die Vorgaben der BFSG (erst einmal) NICHT erfüllen müssen

"Take a deep breath and relax!" 😉 Atmen Sie tief durch und entspannen Sie sich. 
Anschließend überlegen Sie dann vielleicht, ob Sie nicht dennoch einige BFSG-Optimierungen an Ihrer Website durchführen möchten, um die Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verringern. BFSG-Optimierungen sind gleichzeitig auch SEO Suchmaschinen-Optimierungen und ein wichtiger Rankingfaktor bei Google & Co. A


Wenn Sie die Vorgaben der BFSG bis zum 28. Juni 2025 ERFÜLLEN müssen

Lesen Sie weiter!

Website-Analyse

  • Erste Bestandsaufnahme und Analyse der Website mit Tools für Barrierefreiheitsprüfungen Wave, Siteimprove, Lighthouse, Axe Core selbst vornehmen, um selbst eine erste Einschätzung vorzunehmen und die technische Aufgabenstellung und den Umfang der erforderlichen Arbeiten besser einschätzen zu können
  • Barrierefreiheitsberater / -experten engagieren und mit professioneller Analyse und konkreten Handlungsempfehlungen beauftragen

BFSG-Anpassungen auf Website durchführen

Technische und inhaltliche Anpassungen laut Barrierefreiheitsberater / -experten vornehmen
  • Design und Usability verbessern (Farben, Kontraste, Responsivdesign) 
  • Navigation und Bedienbarkeit (Tastaturbedienung ermöglichen, klare Struktur)
  • Barrierefreie Inhalte (Alternativtexte für Bilder, Links, Buttons; Videos mit Untertitel oder Gebärdensprachdolmetescher; PDFs und andere Dokumente in barrierefreien Formaten)
  • Technische Barrierefreiheit für Screenreader (z. B. ARIA, Überschriften)

Testen & Validieren

  • Checks mit den bekannten Tools
  • Usability-Tests mit behinderten Menschen
  • Testen mit Screenreadern
  • Finale Prüfung durch Barrierefreiheitsberater / -experten
  • ggf. Zertifizierung durch eine externe Stelle für digitale Barrierefreiheit

Dokumentation und Nachweise

  • Barrierefreiheitserklärung (Stand Barriereferiehit, Kontaktmöglichkeit, Schlichtungsstelle) erstellen und einbauen 
  • Dokumentation der Maßnahmen und deren Ergebnisse (z. B. Testberichte, Entwicklungsprotokolle)

Laufendes Monitoring und Updates

  • Regelmäßige Überprüfungen
  • Nutzer-Feedbacks umsetzen
  • Barrierefreiheitserklärung regelmäßig aktualisieren (mindestens 1 x jährlich)

Webdesigner finden, die sich mit BFSG auskennen

Aktuell bieten viele Webdesigner und Agenturen BFSG-Prüfungen und die Erstellung von barrierefreien Websites an. 
Eine 100% barrierefreie UND konkurrenzfähige Website kann es m. E. gar nicht geben. Barrierearm oder BFSG-konform ja, aber nicht vollkommen barrierefrei!

Deshalg gilt auch bei der Wahl der "richtigen" Webdesign-Agentur die Devise "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" und erst einmal selbst die Website des Anbieters mit WAVE checken!

Wenn die Anzahl der "Errors" und/oder "Contrast Errors" nicht "0" ist, sollten Sie weitersuchen!
Tipp: Überprüfen Sie nicht nur die Startseite, sondern auch ein paar weitere Rubriken!

Screenshot einer Webdesign-Agentur-Seite, die nicht BFSG-konform ist und sehr viele Fehler aufweist

BFSG-Schmankerl

Checken Sie nicht nur Ihre eigene Website, sondern zwischendurch auch mal die Websites und Shops der "ganz Großen". Viel Spaß! 

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